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Bad Ems, Kirche der Hl. Alexandra (erbaut 1876)

P rovisorien der Begriff “Gottesdienstpunkte” heraus. Dar-

unterverstandmanalle jeneOrte, an denenre g e l m ä ß i g

(monatlic h,

mehrmals

im

Jahr,zum

Patronatsfest,

an

hohen kirchlichen Feiertagen etc.) Gottesdienste zelebriert

w u rden, aber kein ständiger Kirchenraum zur Ve r f ü g u n g
stand. Noch bis Ende der60er Jahre gab esdiese “Gottes-

dienstpunkte”.

Die Zahl der Gemeinden mit eigenen Kirchen und der
“Got tesdienstpunkte” entwickelte sich wie folgt: 1947 -
180 K i r chen und 30 Punkte; 1950 - 102 K i r chen und
170 Punkte; 1960 - 78 K i r c hen und 140Punkte; 1968
- 70Kirchen und 126Punkte; 1975- 53 Kirchen und ca.
60 Punkte. Seit Ende der 70er Jahre wurde dann die Be-

t r euung der “Gottesdienstpunkte” undvieler kleiner Ge-

meinden aufgegeben, da durch den privaten Pkw-Ve r k e h r

derBesuchvongrößerenGemeinden m itre g e l m ä ß i g e n

Gottesdiensten zumutbar geworden war. Sowurden z.B.

fünf Gottesdienstpunkte in Schleswig-Holstein “aufgege-

ben”,dadieGläubigendieMöglichkeithatten,Gottes-

dienste inH a m b u rg, Lübeck, Kiel und Kopenhagen zu be-

suchen.
Seit1949e rhieltdieDiözesevondeutschenStellen

und

dem

Weltrat

der

Kirc hen

regelmäßig

finanzielle

UnterstützungzurPriest erbesoldung.IndenJahre n
1950/1951w u r den insgesamt44(von71)Geistlichen

vom Weltrat der Kirchen finanziell unterstützt. In den Jah-
ren 1953/1955e r hielt die Diözese monatlich 7000 D M
für insgesamt 30Priester vom Weltrat, der Inneren Missi-

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on, derEvangelischenKirche undverschiedenen staatli-

chen Stellen. Von diesem Geld mußten außer den Monats-

gehältern aber auch alle sonstigen Kosten bezahlt werd e n ,

die imZusammenhang mit der Tätigkeit des Priesters an-

fielen: Reisekosten ebenso wie “Dienstkleidung”. Die Bei-
hilfe betrug in den 50er Jahren je nach Familienstand 50
bis 250DM im Monat. Der Rest des Unterhalts mußte von

den Gemeinden, der Diözese und durch berufliche Neben-

tätigkeit der Priester aufgebracht werden.
Seit den 60er Jahren erhielt die Diözese von der “Öku-

menischen Kommission” finanzielle Unterstützung. Diese

Kommissionwarmitstaatlic herBeteiligungzurUnter-

stützung orthodoxer Priester (zunächst im Exil) gegründet

w o rden und setzte die soziale Arbeit des Weltrats fort. Die

Kommission selber verwaltete und verteilte die finanziel-

len Mittel, die vonden Länderre g i e r ungen,derBundes-

regierung und der Evangelischen Kirche (je zu etwa einem

Drittel) aufgebracht wurden.

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5. Schulen, Jugendarbeit
und kirchliche Organisationen

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Die wichtigste Aufgabe derk i r chlichen Schulenb e s t a n d

zunächst darin, den Kindern der Emigranten die Möglich-

keitzur Fortsetzung ihrersc hulischen Ausbildung zu er-

möglichen, die dur ch die Emigration ihrer Eltern unterbro-

chen worden war. Sowurden b ereit s in denFlüchtlings-

lagern Unterrichtskurse nach Altersklassen organisiert. Je

nach Größe eines Lagers entwic kelten sich darausinner-

halb

weniger

Wochen

Schulen,

die

alle

Zweige

vom

K i n d e r garten

undGrundschulenbiszumGymnasium

umf aßten.NachdemII.WeltkriegkamdiesemSc hul-

systeminsoferneinezusätzlic heBedeutungzu, alsnun

erstmalswieder

einideologiefreierUnterrichtmöglich

wurde.

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