ganzen Land: Bis 1922wurden insgesamt 2 691Priester,
1 962Mönche und 3 447 Nonnen ermordet. Bei diesen
Glaubensopfern handelte es sich um offenkundige Mord e .
Unbekannt ist die Zahl dere r , die in Kerkern und Konzen-
trationslagern und an den Verbannungsorten starben, die
ungenannt leiden und dulden mußten. Während dasMo-
Glaubensgründen ableugnete, wiesdie Russische Ortho-
doxe Kirche im Ausland immer wieder auf die Ve r f o l g u n g
von Kirche und Gläubigen hin. Am 1. Nov. 1981 ( n a c h
Julianischen Kalender 19. Oktober) wurde vom Bischofs-
konzil der ROK im Ausland die Kanonisierung der ru s s i-
schen„Neumärtyrer
undBekenner“
vollzogen.Damit
w u rde
Opfer namentlich erfaßt, doch war man sic h klar darüb er,
daß diesnur ein Bruchteil derOpfer war. In der UdSSR -
dersowjetischenRegie-
rung - versuchte man diese Kanonisierung zu diskre d i t i e-
ren, da es nach offizieller Version keine Glaubensopfer ge-
sierung wachsende Zustimmung.
eine „Studienkommission zur Rehabilitierung von Geistli-
chen und Laien der ROK, die in sowjetischer Zeit Repre s -
sionen unterworfen waren“ eingerichtet. Wenige Wo c h e n
134 Anträge und Gesuc he vor, die Opfer in die Synodikoi
mission kamnur sehrlangsam mit ihrer Arbeit voran, da
xij sprach sich zwar kurz nach der Gründung der Kommis-
von Kiew und Veniamin von Petersburg“ aus, doch lehnte
diesem Zeitpunkt noch ab. Nachdem dann in den 90er Jah-
ren „eine große Zahl“ von Glaubensopfern in den Diöze-
sen bereits „örtlich verherrlicht“ wurden, beschloß der Hl.
Synod im Jahre 1999 „der Bisc hofssynode desJahres2000
einer großen Zahl von Bischöf en, Dienern der Kirche und
das Konzil eine „Soziallehre“. In diesem Dokument hieß es
zum Abfall von Christus und Seiner Kirche, sowie zu sün-
Diese im Grunde genommene selbstverständliche Pflicht
c h a t s k i r che gegenüber den atheistisc hen Staat, vgl. S. 18)
vom Bischofskonzil der ROK im Ausland begrüßt. Die Ver-
jahrzehntelangen Politik der Untero r dnung kirchlicher In-
t e ressen unter denen des atheistischen Staates wurden als
gung der beiden Teile der russischen Kir che durch das aus-
Das auslandsrussische Bischofskonzil bewertete diese Fak-
ten als „wesentliche Ve r ä n d e r ungen hinsichtlich einer Ge-
G.S.) eine ständige Kommission für Fragen der Einheit der
Russischen Kirche einzurichten.“
Erst nach demZusammenbruch der Sowjetunion wur-
de das Ausmaß dieser Sc hreckensbilanz annähernd deut-
lich: Erstmals wagte man es vom„Genozid“ an der Geist-
Geistlichkeit(aller Denominationen) während der Sowjet-
herrschaft auf mehrere Hunderttausend Personen.
Doch begnügte sich der Staat nicht mit der A u s r o t t u n g
der Kirche als Institution. Seit 1923/1924 s t r ebten die